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Spiel, Satz, Umsatz... Verdienen Sie Geld mit Ihrem Parkplatz!

Füllen Sie freie Parkzeiten digital für mehr Einnahmen neben dem Platz.

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Unsere Parkplätze sind nicht 100% ausgelastet - schon gar nicht über den Winter. Mit BookingPark können wir willkommene Zusatzeinnahmen generieren. Und dies ohne Installations- und Fixkosten.

Alex | Tennisspieler aus Leidenschaft und Vorstandsmitglied

Flexibel nutzen, clever verdienen

Bestimmen Sie selbst, wann und zu welchen Konditionen Ihre Parkplätze genutzt werden dürfen – temporär (z. B. nur in den Wintermonaten), zu bestimmten Zeiten oder nur auf ausgewählten Stellplätzen.

Ideal für Anlagen mit saisonaler Auslastung, da die Parkplätze ohnehin brach liegen oder weniger genutzt werden.
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Bookingpark - about

Weniger Falschparkierende, mehr Ordnung

Reduzieren Sie das Falschparker-Problem mit digitaler Erfassung, eindeutigen Nachweisen und klaren Prozessen. 

Mit einem Klick machen Sie die Umtriebsentschädigung geltend; sie wird ohne Ihr Zutun direkt beim fehlbaren Fahrzeughalter:in eingezogen und an Sie ausbezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen braucht es, um einen Parkplatz anbieten zu können?
Ihr Parkplatz muss leicht zugänglich, befestigt und offiziell als Parkbereich genehmigt sein.
Braucht es eine zusätzliche Infrastruktur?
Nein – Sie können jeden Platz, der offiziell als Parkplatz genehmigt ist, über BookingPark anbieten.
Wie kann ich meine Parkfelder aufschalten?
Die Aufschaltung ist ganz einfach – laden Sie die App herunter oder nutzen Sie die Webapp, um Ihre Anlage zu konfigurieren.  

Auf Wunsch übernehmen wir diesen Service auch gerne kostenlos für Sie.
Welche Kosten entstehen für mich als Anbieter?
Privatpersonen können ihre Parkplätze kostenlos anbieten. BookingPark erhebt automatisch eine Kommission für kostenpflichtige Buchungen. Für kostenlose Buchungen entstehen keine Gebühren.  

Weitere Informationen finden Sie unter 'Preise'.
Wie ist die gesetztliche Grundlage um einen Parkplatz vermieten zu können?
Ihr Parkplatz muss offiziell genehmigt sein. Plätze, die nicht entsprechend als Parkplatz ausgewiesen sind, dürfen nicht zur Vermietung angeboten werden.

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